Parental responsibility in a cross-border context

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Potenzielle „Akteure“ in einem grenzüberschreitenden Fall von Kindesentführung durch einen Elternteil

 

An grenzüberschreitenden Fällen von Kindesentführung ist eine Reihe potenzieller „Akteure“ beteiligt. Die Hauptpersonen sind dabei das Kind bzw. die Kinder und die Eltern; man spricht hier vom „entführenden Elternteil“ und vom „zurückgebliebenen Elternteil“. Der entführende Elternteil – bei dem es sich üblicherweise um die Person handelt, die die elterliche Sorge tatsächlich wahrnimmt (in 70 % aller Fälle die Mutter) – hat fast nie das Gefühl, das Kind entführt zu haben, sondern erklärt vielmehr, dass er einfach versucht habe, aus einer schwierigen oder unmöglichen Situation herauszukommen. Viele entführende Eltern sind sich entweder der Tatsache, dass sie mit dem Verbringen des Kindes außer Landes ohne Zustimmung des anderen Elternteils gegen internationale Übereinkommen verstoßen, nicht bewusst, oder aber sie wissen dies sehr wohl, hoffen aber, dass der andere Elternteil keine drastischen Maßnahmen ergreifen wird, um für die Rückgabe des Kindes zu sorgen. Großeltern und andere Familienangehörige, Freunde oder neue Partner können im Verlauf eines Falles von Kindesentführung eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise indem sie den entführenden Elternteil, der plant, das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu verlassen, unterstützen und ihm nach der Rückkehr helfen oder sogar das Kind bzw. die Kinder verstecken. Dem zurückgebliebenen Elternteil sagen sie möglicherweise, dass er sich das nicht gefallen lassen darf, und bestärken ihn darin, das Kind aus dem Ausland zurückzuholen.